Springe
Schimmelsofa: Böse Überraschung im InternetVon Christian Zett
Ein Sofa ersteigern im Internet – das wäre für die Springerin Sandra Kessing (l.) beinahe schiefgegangen. Gestern interessierte sich ein TV-Team für ihre Geschichte. Foto: zett
Springe. Drei, zwei, eins, meins. Aber was, wenn das mal schiefgeht? Dass es beim Internet-Auktionshaus E-Bay auch schwarze Schafe gibt, hat jetzt die Springerin Sandra Kessing erlebt. Sie ersteigerte ein Sofa – das sich nach dem Abholen als total schimmelig entpuppte. Erst nach vierwöchigem Streit mit der Verkäuferin bekam Kessing ihr Geld zurück. Für die Geschichte interessierte sich gestern auch ein Fernsehteam von Sat.1. Der Springer Fall soll bald bundesweit in der Sendung „Planetopia“ zu sehen sein.
Der Sommer war noch jung, da entschlossen sich Kessing und ihr Ehemann, für das heimische Gästezimmer ein Sofa anzuschaffen. Günstig sollte es sein – also machten sie sich auf die Suche nach einem gebrauchten Möbelstück. Beim Online-Versteigerer E-Bay wurden sie fündig – und ergatterten dort für 60 Euro eine passende Schlafcouch.
Gemeinsam mit einem Bekannten holte Kessings Mann das Sofa in der Nähe von Bremen ab – und erlebte zuhause die böse Überraschung. „Als wir es aufklappt haben, war alles voller Schimmel“, erinnert sich Kessing. Sie hat heute noch den Gestank in der Nase – und wusste gleich: Da ist etwas faul. Denn weder im Auktionstext noch auf den beigefügten Fotos sei ein Schimmelproblem zu erkennen gewesen.
Kessing kontaktierte die Verkäuferin – und schon das war nicht so leicht: „Sie zog gerade um und war schwer ans Telefon zu bekommen.“ Schließlich verlangte die Springerin per E-Mail den vollen Kaufpreis zurück. Reaktion: „Sie hat abgestritten, von dem Problem gewusst zu haben. Dabei konnte man das gar nicht übersehen.“ Beim Abholen sei das Sofa bereits in Decken eingewickelt gewesen, erinnert sich Kessing, sodass ihr Ehemann es vor Ort nicht noch einmal kontrollierte.
Die Verkäuferin pochte zunächst darauf, als Privatperson keine Garantie und kein Rückgaberecht einräumen zu müssen – zahlte nach längerem Hin und Her das Geld schließlich doch zurück: „Ich wäre sonst auch zum Anwalt gegangen. Aus Prinzip“, sagt Kessing. Denn das ist die wichtigste Lektion für sie und alle weiteren zahlreichen Betroffenen: Auch beim Kauf von Privatleuten hat man Rechte – selbst wenn es in den Aktionen oft heißt: „Privatverkauf – keine Garantie – keine Rücknahme“. Trotzdem darf niemand wissentlich falsche Angaben über das Produkt machen oder den Käufer täuschen. Diese Botschaft will auch das „Planetopia“-Team mit seiner Sendung vermitteln, in der es Internetmythen entkräften will. Der Sendetermin steht noch nicht fest.